Maschinenring Bamberg

H.E.L.G.A.

Das neue Unterstützungsangebot des Maschinenring Bamberg

Häusliche Entlastung für die Lebensqualität - Gemeinschaftlich im Alltag

H.E.L.G.A. steht für das unterstützende Dienstleistungsangebot des Maschinenring Bamberg. Wir helfen dort, wo der Alltag alleine schwer zu bewältigen ist – mit Herz, Kompetenz und regionaler Verankerung. Ob Haushalt, Begleitung, Verhinderungspflege oder Einsätze nach Klinik – wir entlasten Sie zuverlässig im Alltag! Mit Abrechnung über Pflege- oder Krankenkasse möglich.

Für wen ist H.E.L.G.A.?
Senior:innen
Schwangere
Kranke- & Pflege­bedürftige
Angehörige

Es liegt uns am Herzen dafür zu sorgen,
dass unsere Kunden so lange wie möglich sicher und aktiv in ihrem häuslichen
Umfeld leben können!

Maschinenring Bamberg

Leistungsübersicht
Alltagsbegleitung & Haushaltsnahe Dienstleistungen

Wir unterstützen Sie mit praktischen Entlastungshilfen, die den Alltag spürbar erleichtern und mehr Lebensqualität schaffen. Liegt ein Pflegegrad vor, können Sie viele unserer Unterstützungsleistungen sogar kostenfrei nutzen. Wir zeigen Ihnen genau, welche Angebote für Sie infrage kommen – einfach und unkompliziert.

✔ Unterstützung im Haushalt
✔ Begleitung zu Terminen
✔ Erledigungen von Einkäufen
✔ Botengänge: Apotheke, Post, Behörden
✔ Gemeinsames Kochen
✔ Hilfe bei Alltagsaufgaben
✔ Gespräche, Zuhören & Zeit schenken
✔ Förderung sozialer Kontakte

Krankenkassen-Einsätze

Haushaltshilfe in der Schwangerschaft und nach der Entbindung
Wenn werdende Mütter aufgrund von gesund­heitlichen Beschwerden oder einer Risiko­schwangerschaft den Haushalt nicht mehr selbst führen können, haben sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Haushaltshilfe, bezahlt von der gesetzlichen Krankenkasse.

Haushaltshilfe bei Krankheit, Unfall, nach Krankenhaus­aufenthalt oder bei einer Reha
Wenn im Alltag eine Lücke entsteht, stehen wir Ihnen mit unseren erfahrenen Mit­arbeitern zur Seite. Die Kosten übernimmt nach ärztlicher Verordnung die gesetzliche Krankenkasse oder Ihre Renten­versicherung.

Verhinderungspflege

1 . Pflegegrad 2 oder höher:
Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflege­grad 2 haben.

2. Gemeinsamer Jahresbetrag:
Seit 01.07.2025 wird die Verhinderungspflege mit der Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zusammengelegt. Dieser kann flexibel für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Die bisherige Frist von sechs Monaten Vorpflegezeit entfällt.

3. Vorübergehende Verhinderung der Pflegeperson:

Die reguläre Pflegeperson ist vorübergehend verhindert, z. B. durch:
✔ Krankheit
✔ Urlaub
✔ Erschöpfung
✔ wichtige persönliche Termine

4. Ersatzpflege muss sichergestellt sein:
Hier kann der Maschinenring Bamberg mit seinem Projekt H.E.L.G.A. helfen.

Persönlich. Nah. Verlässlich.

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